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Autobahnstau
Protestaktionen auf den Autobahnen durch LKW-Fahrer
Stockender Verkehr oder Stau - was kann das bedeuten und was ist zu tun?

Nach aktueller Erkenntnislage können wir derzeit im Zusammenhang mit den steigenden Spritpreisen vereinzelte Protestaktionen nicht gänzlich ausschließen (Stand: März 2022). Dazu stellen wir fest: 

Das Durchführen von Versammlungen auf Autobahnen im Zuständigkeitsbereich NRW ist gemäß VersG NRW nicht gestattet!

Die Teilnahme an solchen Protestaktionen kann

  • eine Strafanzeige sowie die Beschlagnahme Ihres Führerscheins nach sich ziehen. 
  • Gleichzeitig gefährden Sie möglicherweise durch Ihre Aktion Gesundheit und Leben der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer, indem diese Opfer eines Verkehrsunfalls werden können.
Für den Fall, dass Sie Betroffener einer solchen Protestaktion sind, gilt:

Beachten Sie bei zähflüssigem Verkehr oder Stillstand die rechtlichen Vorschriften zur Rettungsgasse

  • Die Rettungsgasse ist zwischen dem äußerst linken und den daneben befindlichen Fahrstreifen zu bilden.
  • Die Rettungsgasse ist auch nach dem Durchfahren eines Einsatzfahrzeuges beizubehalten.
  • Den Seitenstreifen freihalten.
  • Auf Fahrstreifenwechsel verzichten.

Schalten Sie bei stockendem Verkehr oder Stau das Warnblinklicht ein, um den rückwärtigen Verkehr zu warnen.

Verständigen Sie die Polizei bei Hindernissen oder erkennbaren Protestaktionen auf der Fahrbahn. 

Halten Sie ausreichenden Abstand zum vorausfahrenden Verkehr, um ein plötzliches Abbremsen oder ein stehendes Hindernis rechtzeitig zu erkennen.

Passen Sie die Geschwindigkeit unbedingt an, um ausreichend Reaktionszeit und Bremsweg im Fall einer abrupten Notbremsung zu haben.

Steigen Sie auf der Autobahn auf keinen Fall aus Ihrem Fahrzeug aus, um ein Gespräch zu suchen.

Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten ist Folge zu leisten.

Schalten Sie den Verkehrswarnfunk ein und informieren Sie sich sowohl vor Fahrtantritt als auch während der Fahrt über Verkehrsbehinderungen auf Ihrer Fahrtroute.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110