Polizeilicher Opferschutz
Polizei Euskirchen Opferschutz
Opfer von Straftaten haben vielfältige Rechte ( nach dem Opferentschädigungsgesetz), die sie in Anspruch nehmen können.

Eine unserer Hauptaufgaben ist es, den Betroffenen von Straftaten, Verkehrsunfällen und sonstigen Unglücksfällen kurzfristig Beistand zu leisten. In persönlichen Gesprächen stellen wir fest, welche Hilfen benötigt und in Anspruch genommen werden können. Anschließend versuchen wir entsprechende professionelle Hilfen wie den Weißen Ring, Beratungsstellen, ärztliche Stellen usw. zur Verfügung zu stellen.


Neben dieser Aufgabe arbeiten wir in Hilfenetzwerken mit, sind  Ansprechpartner zum Thema polizeilicher Opferschutz für andere Behörden, Institutionen, Privatpersonen usw.


Wir versuchen die polizeiinternen Verfahrensabläufe im Bereich des Opferschutzes und der Opferhilfe zu koordinieren und zu optimieren.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110