Die neue Landesregierung hält an ihrem Ziel fest, sowohl im ländlichen Raum als auch in den Ballungsgebieten von Nordrhein-Westfalen die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten. Dazu werden in den Kreispolizeibehörden schnellstmöglich 100 zusätzliche Einstellungen von Regierungsbeschäftigten erfolgen. Diese sind vorrangig für die Polizeibehörden vorgesehen, die in diesem Jahr Personalverluste durch die Belastungsbezogene Kräfteverteilung (BKV) haben. Die BKV ist ein Berechnungsmodell zur Personalverteilung. Dieses richtet sich bisher nach zwei wesentlichen Kriterien: Nach der Entwicklung der Verkehrsunfälle und der Kriminalität der letzten zehn Jahre.
Darüber hinaus wird die für dieses Jahr geplante und bereits vorbereitete Einrichtung von zwei zusätzlichen Einsatzzügen der Bereitschaftspolizei verschoben. Diese Kräfte sollen im nächsten Jahr organisatorisch bei den Kreispolizeibehörden Bochum und Essen angebunden werden. Das hierfür benötigte Personal bleibt in den Behörden und trägt dort unmittelbar zur Entlastung bei.
Im Ergebnis führen die Maßnahmen dazu, dass 42 der 47 NRW-Kreispolizeibehörden bei der BKV 2017 keine Einbußen beim Personal hinnehmen müssen und zum Teil sogar über mehr Personal verfügen. Die BKV setzt in diesem Kontext den Maßstab für das im jährlichen Nachersatzverfahren zu verteilende Personal.
Rund 150 Planstellen, die sich aus landesweiten Lebensarbeitszeitverlängerungen ergeben, werden zudem im diesjährigen Nachersatzverfahren allen Kreispolizeibehörden zu Gute kommen. Im letzten Jahr profitierten davon ausschließlich die zu Schwerpunktbehörden bestimmten Polizeibehörden. Die Landesregierung beabsichtigt weiter, noch in diesem Jahr die bereits 2016 zugewiesenen 350 Stellen für Regierungsbeschäftigte zu entfristen.
Das Land stellt in diesem Jahr mit 2.300 Kommissaranwärterinnen und -anwärtern so viele Auszubildende ein wie noch nie. Außerdem werden ab 2018 jährlich jeweils 500 Stellen für Regierungsbeschäftigte geschaffen. Dadurch wird die NRW-Polizei mittel- und langfristig gestärkt.