Mit Erlass vom 04.09.2012 wurde den Polizeibehörden der „Orientierungsrahmen des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien“ bekanntgegeben.
Das modifizierte Genehmigungsverfahren bei Großveranstaltungen unter freiem Himmel sieht vor, dass die Genehmigung einer Großveranstaltung nur dann erteilt werden darf, wenn alle an dem Verfahren beteiligten Sicherheitsbehörden mit dem Sicherheitskonzept im Rahmen ihrer Zuständigkeit und der ihnen obliegenden Aufgaben Einvernehmen erzielen. Die Planung, Genehmigung und Durchführung von Großveranstaltungen erfordert klare Entscheidungs- und Ablaufstrukturen, die verbindliche Absprachen zwischen den beteiligten Stellen schaffen.
Der Orientierungsrahmen wurde unter maßgeblicher Beteiligung von Fachleuten unterschiedlicher Bereiche (u. a. aus dem Polizeibereich) entwickelt.