mobile Videoüberwachungsanlage
Mobile Videobeobachtung bei Rheydter Frühkirmes
Polizei Mönchengladbach setzt auf mobile Videobeobachtung – während der Öffnungszeiten des Volksfestes zwei Kamerasysteme im Einsatz

Im Rahmen ihres Einsatzes anlässlich der Rheydter Frühkirmes vom 10. bis 13. Mai 2024 wird die Polizei Mönchengladbach zwei mobile Videobeobachtungsanlagen einsetzen. Standorte der zwei Kamerasysteme werden an der Straße Gracht sowie an der Limitenstraße sein.

„Mithilfe der Videobeobachtung wollen wir Straftaten auf der Rheydter Kirmes verhindern, aufklären und das Sicherheitsgefühl der Besucherinnen und Besucher stärken“, sagt Leitender Polizeidirektor Jörg Schalk. 

Über Kameras, die sich auf einem Anhänger in sechs Meter Höhe befinden, werden die Videobilder in die Einsatzleitstelle der Mönchengladbacher Polizei übertragen und durch speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Polizeipräsidiums Mönchengladbach live beobachtet und bewertet. Ziel ist es, bevorstehende Straftaten frühzeitig zu erkennen und diese zu verhindern, indem unverzügliche Einsatzkräfte entsendet werden.

Die Videobeobachtung erfolgt nicht durchgängig, sondern ausschließlich zu den Öffnungszeiten der Kirmes. 

Die Aufnahmen werden nach einer Frist von 14 Tagen automatisch gelöscht. Zum Zwecke der Strafverfolgung dürfen die Videoaufnahmen länger gespeichert werden. Bestimmte Bereiche – wie zum Beispiel Wohnungen oder Arztpraxen – werden im Vorfeld geschwärzt bzw. verpixelt.

Die Rechtsgrundlage für die mobile Videobeobachtung ergibt sich aus §15a PolG NRW. Spezielle Hinweisschilder informieren die Bürgerinnen und Bürger über den Beginn der Video-Zonen.

Rechtliche Grundlage

Die Ermächtigungsgrundlage zur Einrichtung der polizeilichen Videobeobachtung geht aus dem Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfahlen (PolG NW) hervor.

§ 15a PolG NRW – Datenerhebung durch den offenen Einsatz optisch-technischer Mittel

 

(1) Zur Verhütung von Straftaten kann die Polizei einzelne öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung beobachten und die übertragenen Bilder aufzeichnen, wenn

  1. an diesem Ort wiederholt Straftaten begangen wurden und die Beschaffenheit des Ortes die Begehung von Straftaten begünstigt, solange Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass an diesem Ort weitere Straftaten begangen werden oder
  2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort Straftaten von erheblicher Bedeutung nach § 8 Absatz 3 verabredet, vorbereitet oder begangen werden

und jeweils ein unverzügliches Eingreifen der Polizei möglich ist. Die Beobachtung ist, falls nicht offenkundig, durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.

 

(2) Nach Absatz 1 gewonnene Daten dürfen höchstens für die Dauer von 14 Tagen gespeichert werden, es sei denn, sie werden zur Verfolgung von Straftaten benötigt oder Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass eine Person künftig Straftaten begehen wird, und die Aufbewahrung ist zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten erforderlich.

 

(3) Über die Einrichtung der Datenerhebung durch den offenen Einsatz optisch-technischer Mittel entscheidet die Behördenleiterin oder der Behördenleiter.

 

(4) Maßnahmen nach Absatz 1 sind zu dokumentieren. Sie sind jeweils auf ein Jahr befristet. Rechtzeitig vor Fristablauf ist zu überprüfen, ob die Voraussetzungen gemäß Absatz 1 weiter vorliegen. Eine Verlängerung um jeweils ein Jahr ist in diesem Fall zulässig.

Hinweise zum Datenschutz

Das Polizeipräsidium Mönchengladbach verarbeitet im Rahmen der mobilen Videobeobachtung in den Bereichen „Gracht“ sowie „Limitenstraße“ durch das Aufzeichnen von Videobildern im erforderlichen Umfang personenbezogene Daten. Gemäß Art. 13 und 14 EU Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 gibt das Polizeipräsidium folgende Hinweise: 

Name und Kontakt des Verantwortlichen

Polizeipräsidium Mönchengladbach
Krefelder Straße 555
41066 Mönchengladbach
Telefon: 02161 290

E-Mail: poststelle.moenchengladbach [at] polizei.nrw.de (poststelle[dot]moenchengladbach[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

 

Kontakt des behördlichen Datenschutzbeauftragten 
Polizeipräsidium Mönchengladbach

Telefon: 02161 290

E-Mail: datenschutz.moenchengladbach [at] polizei.nrw.de (datenschutz[dot]moenchengladbach[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110