Die Beratungs- und Unterstützungsfunktion des Leitungsstabs betrifft im Wesentlichen drei Teilbereiche:
Um strategische und grundsätzliche Themen der Behörde, wie die Fortschreibung des Sicherheitsprogramms, das strategische Controlling, die Erstellung von Behördenberichten oder aber die Vorbereitung bzw. Durchführung wesentlicher Besprechungen, wie z. B. die Leitungskonferenz oder die Polizeibeiratssitzung kümmern sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Aufgabengebiets Grundsatzangelegenheiten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pressestelle sind für die Medienarbeit der Behörde zuständig. Neben den vielfältigen Aufgaben der täglichen Medienberichterstattung obliegt es ihnen, auch ausgewählte strategische Themen medial aufzubereiten und an die Öffentlichkeit zu transportieren.
Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Öffentlichkeitsarbeit bemühen sich neben der Nachwuchsgewinnung um ein professionelles und einheitliches Auftreten der Behörde in der Öffentlichkeit. Alle Maßnahmen dienen dazu, der Bevölkerung ein glaubwürdiges Bild der Institution Polizei zu vermitteln und sollen das Vertrauen in polizeiliches Handeln stärken. Daneben sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Internetpräsenz der Behörde.