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Lasermesstechnik
Lasermesstechnik - leicht, handlich, portabel
Seit 1994 wird ergänzend zu den Radarmessgeräten die Lasermesstechnik bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen angewendet.

Diese Messtechnik ist in portablen Handgeräten verbaut, welche auf einem Stativ oder durch die Scheibe eines stehenden Fahrzeugs eingesetzt werden können. Eine Fotodokumentation war bei dieser erheblich preiswerteren Technik nicht erforderlich,  da der gemessene Verkehrsteilnehmer zur Feststellung seiner Identität und zur Durchführung eines didaktischen Gesprächs angehalten werden soll. Die Lasermesstechnik ermöglicht die Überwachung des an- und abfließenden Verkehrs und wird auch bei Messungen in Kurven eingesetzt. Die Entfernung zwischen Messgerät und Fahrzeug darf beim Riegl FG21-P mit digitaler Signalverarbeitung dabei bis zu 1000 Metern betragen. Mit einer Messdauer bis maximal einer Sekunde können Fahrzeuge mit Geschwindigkeiten von mehr als 300 Kilometern pro Stunde gemessen werden.

Obwohl bei allen modernen Messgeräten auch höhere Geschwindigkeiten messbar sind, werden dem überführten Verkehrsteilnehmer aus zulassungsrechtlichen Gründen maximal 250 km/h vorgeworfen, zumal der Bußgeldkatalog in diesen Fällen sowieso die Höchstsätze vorsieht.

Wie funktioniert Lasermesstechnik?

Es wird in kurzen Zeitabständen von einem Sender im Messgerät eine Impulsfolge mit Lichtgeschwindigkeit in Richtung des zu messenden Objekts gesandt, von diesem reflektiert und vom Empfänger wieder aufgenommen. Ein Mikrocomputer errechnet aus der Geschwindigkeit der einzelnen Lichtimpulse, in Zusammenhang mit der Messzeit, die Geschwindigkeit des Fahrzeugs.

Von der Polizei NRW verwendete Lasermessgeräte:
  • LTI 20.20
  • Riegl LR 90-235/P und PS
  • Riegl FG 21-P und PS

(für die Wasserschutzpolizei zur Geschwindigkeitsmessung der Schifffahrt in NRW)

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