Die Sicherheitsbehörden betrachten den „Osmanen Germania BC" als eine rockerähnliche Gruppierung, die sich auch politisch positioniert und türkisch-nationalistische und im Internet teilweise auch rechtsextremistische Ansichten vertritt. Ausdruck dieser politischen Positionierung sind Kontakte zwischen führenden Mitgliedern der Osmanen Germania BC und Vertretern der AKP bzw. der türkischen Justiz, Ordnereinsätze bei Veranstaltungen wie zum Beispiel der UETD (Union Europäisch-Türkischer Demokraten, Interessenverband der AKP) sowie die Teilnahme an Demonstrationen, mit denen die türkische Regierung unterstützt werden soll. „Aktuell werden der rockerähnlichen Gruppierung „Osmanen Germania BC" in Nordrhein-Westfalen etwa 150 Mitglieder zugerechnet. In den vergangenen zwei Jahren sind sie polizeilich insbesondere wegen Raub-, Erpressungs-, Nötigungs-, Körperverletzungs- und Bedrohungsdelikten sowie wegen Landfriedensbruch und Verstößen gegen das Waffengesetz in Erscheinung getreten,“ erklärte Landeskriminaldirektor Dieter Schürmann.
Die „Osmanen Germania BC" sind aktuell in zehn Chaptern (Ortsgruppen) organisiert. Die einzelnen Chapter sind gleichberechtigt dem vormals in Hessen angesiedelten „World Chapters" nachgeordnet. Dieses gilt als bundesweites Führungsgremium des „Osmanen Germania BC". Angesichts des mutmaßlichen Rücktritts dessen Führungspersonen im Frühjahr 2017 und der Inhaftierung weiterer Funktionäre ist jedoch derzeit unbestimmt, ob die einzelnen Chapter des „Osmanen Germania BC" noch einer bundesweiten Führung bzw. Steuerung unterliegen.
Die Polizei NRW geht konsequent gegen kriminelle Rockergruppen bzw. rockerähnliche Gruppierungen vor. Dabei schöpft sie alle taktisch möglichen Maßnahmen der Strafverfolgung und der polizeilichen Gefahrenabwehr sowie insbesondere auch verkehrs-, vereins-, gaststätten-, gewerbe- und baurechtliche Handlungsmöglichkeiten (Administrativer Ansatz) umfassend aus. „Es gilt Null Toleranz bei der Bekämpfung der Rockerkriminalität. Es ist wichtig, kriminellen Rockergruppierungen nachhaltig deutlich zu machen, dass ausschließlich der Staat das Gewaltmonopol besitzt,“ betonte Schürmann. Die Polizei toleriert keine durch Rockergruppierungen selbst reklamierten Gebiets- und Besitzansprüche sowie keine rechtsfreien Räume. Rockerkriminalität wird der Organisierten Kriminalität zugerechnet, deren Bekämpfung ein kriminalstrategischer Schwerpunkt der nordrhein-westfälischen Landesregierung ist.