Im Notfall

Annahme eines Notrufs auf einer Einsatzleitstelle der Polizei
Im Notfall
Notruf 110, Notruf-Fax für sprach- und hörgeschädigte Menschen
Lars Ridderbusch
Notruf 110

Wenn Sie polizeiliche Hilfe brauchen: Wählen Sie den kostenfreien Polizeinotruf 110!

Für die schnelle und effiziente Bearbeitung Ihres Notrufes sind für die Polizei einige Angaben sehr wichtig:

Wer ruft an?
Geben Sie Ihren Namen an.

Was ist passiert?
Schildern Sie kurz, was Sie beobachtet haben.

Wo ist es passiert?
Machen Sie möglichst genaue Angaben zum Ort, wo sich etwas ereignet hat. Sollten Sie nicht genau wissen, wo Sie sich befinden, können Smartphone oder PKW-Navigationsgerät helfen.

Wann ist es passiert?
Geben Sie möglichst genau die Zeit, oder den Zeitraum des Geschehens an.

Wie ist es passiert?
Schildern sie kurz den Ablauf des Geschehens.

Warum ist es passiert?
Ist etwas Ausschlaggebendes vorangegangen? Gibt es Ursachen für das Geschehen?

Wer ist beteiligt?
Machen Sie Angaben zu Täter, Opfer und Zeugen. Wenn unbekannt, beschreiben Sie die Beteiligten.

Sie können also von jedem Telefonanschluss, egal ob Telefonzelle, der heimische Telefonapparat oder vom Handy aus, die Polizei in Notfällen gebührenfrei erreichen.

Notfax für Menschen mit Sprach- oder Höreinschränkungen

Sprach- oder hörgeschädigte Menschen haben die Möglichkeit ein Not-Fax zu senden. Für Hörgeschädigte besteht in Lippe die Möglichkeit, an die Notrufnummer 110 ein Fax (nur analog - nicht über ISDN) zu senden. Diese Faxe werden bei den Leitstellen genauso behandelt wie ein Notruf.

Im Downloadbereich (rechts auf dieser Seite) finden Sie einen Vordruck für das Notfax!

Bitte senden Sie das Notfax an die Nummer: 05231 609-1266!
In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110