Gurt.Klick.Immer.

Sicherheitsgurt
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Beim Autofahren den Gurt anzulegen ist heute selbstverständlich und sorgt mit Airbags für eine hohe passive Sicherheit. Noch in den 70er Jahren jedoch spalteten Sicherheitsgurte die Gesellschaft. Obwohl die Vorteile von Sicherheitsgurten weitestgehend anerkannt wurden, verweigerten viele das Anschnallen.

Heute vor 40 Jahren erlangte der Paragraf 21a der Straßenverkehrsordnung Gültigkeit. Er schreibt vor, dass während der Fahrt ein Sicherheitsgurt angelegt sein muss. Eine Strafe bei Missachtung war zunächst nicht vorgesehen.

Bis zur heutigen Gesetzeslage war es dann auch ein weiter Weg, der einige Jahre dauerte. Bereits 1959 ließ sich der schwedische Ingenieur Nils Ivar Bohlin den Dreipunktgurt patentieren, erst ab dem 1. Januar 1974 mussten Neuwagen in Deutschland damit ausgerüstet sein – freilich nur auf den Vordersitzen.

1976 folgte dann begleitet von einer großen Werbekampagne die unsanktionierte Anschnallpflicht. Ein Bußgeld wurde erst 1984 eingeführt und überzeugte auch hartnäckige Verweigerer.  Heute, nach stetiger Weiterentwicklung, legen die allermeisten Menschen ihren Gurt wie selbstverständlich an.

 

Immer noch zu viele Gurtmuffel

Bei festgestellten Verstößen werden 30 Euro Bußgeld fällig. Der Autofahrer ist dabei auch für seine Passagiere verantwortlich, besonders für Kinder. Derzeit erwischt die Bonner Polizei etwa 400 Personen pro Monat ohne angelegten Gurt.

Zwar sieht das Gesetz wenige Ausnahmen von der Anschnallpflicht vor, doch die vielleicht bekannteste wurde im Oktober 2014 abgeschafft. Taxifahrer müssen sich seitdem ebenfalls immer anschnallen, auch wenn sie Fahrgäste befördern.

Für alle Autofahrer gilt: Eine Ausnahmegenehmigung aus medizinischen Gründen muss mit ärztlicher Bescheinigung  beantragt werden.

Wer Paragraf 21a missachtet und vorhandene Sicherheitsgurte nicht nutzt, muss damit rechnen, dass die Versicherung auch nach unverschuldeten Unfällen Regressforderungen stellt, die besonders bei Dauerpflegefällen sehr teuer werden können.

 

Gurte sind Lebensretter

Aber natürlich ist die Gurtpflicht nicht da, um Autofahrer zu gängeln und abzukassieren, sondern, weil der Gurt tödliche Unfälle und schwere Verletzungen verhindern kann, wie die Statistik belegt.

1971 gab es im Zuständigkeitsbereich der Bonner Polizei 104 Verkehrsunfalltote, 1975 noch 68. Mit Einführung des Bußgeldes fiel die Zahl von 62 im Jahr 1983 auf 42 ein Jahr später. Bei gestiegenem Verkehrsaufkommen gab es 2014 neun Unfalltote.

Schon bei geringen Geschwindigkeiten kann der Aufprall ohne Gurt nicht mehr abgefangen werden. Ein Airbag alleine verliert viel von seiner Schutzwirkung, kann sogar schwere Verletzungen verursachen.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110