Geschäftsverteilungsplan der Polizei Köln

Geschäftsverteilungsplan der Polizei Köln
Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen sieht in Paragraf 12 eine Veröffentlichungspflicht der Geschäftsverteilungspläne vor.

Zur genaueren Information steht Ihnen der Geschäftsverteilungsplan der Polizei Köln zur Verfügung.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110