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Gerichtsurteile rund um verbotene Kraftfahrzeugrennen
Paragraph 315d des Strafgesetzbuches legt den Strafrahmen für diejenigen fest, die sich an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen beteiligen. Häufig sprechen die Gerichte harte Strafen aus. In einigen Fällen wurden die Beteiligten solcher Rennen wegen Mordes verurteilt.

Rechts auf dieser Seite finden Sie einige exemplarische Gerichtsurteile zu verbotenen Kraftfahrzeugrennen. Die gesetzliche Grundlage liefert u.a. der folgende Paragraph des Strafgesetzbuchs:

§ 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen

(1) Wer im Straßenverkehr

  1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
  2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
  3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, 

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110