Den Fahrzeugführern ist oft gar nicht klar, dass sie mit ihrem Fahrzeug im BLINDFLUG unterwegs sind. Auf ein plötzlich auftretendes Hindernis (z.B. ein Mensch oder ein anderes Fahrzeug ) würden sie ungebremst aufprallen:
• Der „2 Sekunden- Blick“ auf das Telefondisplay bei 50 km/h bedeutet fast 30 Meter Blindflug
• Beim Lesen einer Nachricht bei 90 km/h durchfährt man sogar ein ganzes Fußballfeld im Blindflug
• Wer eine SMS schreibt, reagiert wie ein Fahrer mit 1,1 Promille.
• Wer am Steuer ohne Freisprechanlage telefoniert, zeigt in einer ähnlichen Weise gefahrenträchtiges Fahrverhalten wie ein alkoholisierter Fahrzeugführer.
• Kraftfahrzeugführer: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt
• Radfahrer: 55,- Euro
Konkreter Fall im Kreis Unna
Im Frühjahr 2015 geriet eine junge Frau mit ihrem Fahrzeug in den Gegenverkehr und stieß dort mit einem anderen Fahrzeug zusammen. Die Frau verstarb noch an der Unfallstelle. Im Fußraum des Fahrzeugs fand die Polizei ein Mobiltelefon mit einer angefangenen Textnachricht.
Konsequenz für die Kreispolizeibehörde Unna
Die Polizei im Kreis Unna wird deshalb mehr Informieren, kontrollieren und sanktionieren.
Wir werden außerdem konsequent vorgehen nach Verkehrsunfällen und gegebenenfalls das Mobiltelefon sicherstellen und die Daten auswerten.
• Wer absolut nicht auf die Telefonnutzung während der Fahrt verzichten kann, zum Beispiel aus beruflichen Gründen, sollte sich in jedem Fall eine Freisprechanlage einbauen oder einbauen lassen.
• Wir empfehlen unbedingt eine Freisprechanlagen mit Spracherkennung. Ablenkzeiten werden dadurch deutlich verkürzt, eine Bedienung über die Tastatur ist nicht mehr erforderlich.
Die gefährlichen Blindflüge, wie in unseren Beispielen angeführt, entfallen.
Die volle Aufmerksamkeit des Fahrers bleibt beim Verkehrsgeschehen.