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Diensthund sucht im Motorraum eines PKW
Diensthundstaffeln leisten wertvolle Hilfe
Die Polizei NRW hat im Wachdienst und in besonderen Einsatzlagen tierische Unterstützung durch Polizeidiensthunde.
IM NRW

Der Diensthund ist vielseitig einsetzbar. Er stellt eine wertvolle Unterstützung für die polizeiliche Arbeit, insbesondere im täglichen Dienst, dar. Neben Spürhundeinsätzen kommt insbesondere dem Schutzdienst, dem taktischen Einsatzwert des Diensthundes und seiner befriedenden Wirkung eine herausragende Bedeutung zu. Die Diensthundführerinnen und Diensthundführer sind Wachdienstbeamte, die mit ihrem Diensthund gemeinsam eingesetzt werden.

Alle 47 Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen verfügen über Diensthundführerinnen / Diensthundführer. Ihre Diensthunde werden vorrangig als Schutzhunde genutzt, um den Wachdienst zu unterstützen. Die 305 Diensthunde helfen beim Verfolgen und Stellen von Tätern. Gemeinsam mit der Bereitschaftspolizei werden Diensthunde bei besonderen Einsätzen wie Fußballspielen, Demonstrationen und größeren Versammlungen eingesetzt.

Ein Großteil der Diensthunde in den Kreispolizeibehörden ist zusätzlich zu ihrer Aufgabe als Schutzhund dual bzw. trial ausgebildet und nimmt außerdem Einsätze als Spürhund wahr. Dazu zählen insbesondere

  • Rauschgiftspürhunde,
  • Sprengstoffspürhunde,
  • Personenspürhunde.

Darüber hinaus werden zudem reine Spürhunde als Brandmittel-, Leichen- und Mantrailingspürhunde verwendet. Sie suchen nach Beweismitteln wie Rauschgift, Sprengstoff, Waffen und Munition, Leichen sowie Brandbeschleunigern. Die Personen- und Mantrailingspürhunde sind dazu ausgebildet, Spuren von Menschen zu verfolgen. Sie können vermisste Personen und flüchtige Straftäter aufspüren.

Diensthunde leben bei ihren Diensthundführerinnen und Diensthundführern. Meistens versorgen diese "ihren" Hund auch nachdem dieser bei der Polizei pensioniert worden ist.

Die Koordination der Diensthunde erfolgt durch die Kreispolizeibehörden bzw. durch die Koordinierungsstelle des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste LZPD), das auch die Grundsatzangelegenheiten des Diensthundwesens regelt.

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