Was sind „Kanalhaie“?
In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 17.10.2013 die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw.). Darin sind die Prüfpflichten für privaten Abwasserleitungen konkretisiert. Informationsdefizite der Bürgerinnen und Bürger zu diesem Thema nutzen unseriöse Kanalfirmen aus, um mit Tricks und irreführenden Aussagen Verträge an Land zu ziehen.
Diese unseriösen Firmen werden im Volksmund „Kanalhaie“ genannt.
Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Broschüre "Alles klar mit der Abwasserleitung" mit allen notwendigen Information rund um die Kanaldichtheitsprüfung für Grundstückseigentümer erstellt.
„Kanalhaie“ stehen meist unangemeldet vor der Haustür oder rufen überraschend an. Seriöse Firmen machen hingegen für gewöhnlich vorher einen Besuchstermin mit Ihnen aus und rufen Sie nur mit Ihrem vorherigen Einverständnis an.
„Kanalhaie“ locken mit Schnäppchenpreisen! Eine Kamerauntersuchung der Abwasserleitungen kostet dann z. B. 79,- €. Eine zu diesen Tiefpreisen angebotene Prüfung wird zumeist nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und daher von den Behörden nicht anerkannt werden. Realistische Kosten für die vorgeschriebene Zustands- und Funktionsprüfung liegen bei etwa 300 bis 500 Euro.
„Kanalhaie“ spielen Ihnen möglicherweise ein falsches Video als Ergebnis der Kamera-Untersuchung vor, das gar nicht Ihre Abwasserleitungen zeigt und verweisen dabei auf massive Schäden. Regulär sollten in Ihrem Video sowohl die Adresse Ihres Grundstücks als auch die vom Sachkundigen erkannten Schäden in Textform eingeblendet werden. Diese Daten werden vom Sachkundigen live während der Videoaufnahme in die Software eingetragen.
Dies sind nur einige paar wenige Bespiele, wie „Kanalhaie“ versuchen, an Ihr Geld zu gelangen. Weitere Informationen finden Sie in dem gemeinsamen Faltblatt der Verbraucherzentrale NRW und des Landeskriminalamtes NRW "Das Geschäft mit Ihrer Abwasserleitung"
Haben Sie keine Scheu: Schildern Sie den Sachverhalt Ihrer Polizei unter der Rufnummer 110 und erstatten Sie wenn nötig eine Anzeige. Die Polizeibeamten können beurteilen, ob es sich ggf. um eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit (z. B. Betrug, Nötigung, Wucher etc.) handelt und helfen Ihnen gerne weiter.