Belästigung durch unnützes Hin- und Herfahren innerorts 20,- €
Unnötiger Lärm bei der Nutzung des Fahrzeugs 10,- €
Abgasbelästigung bei der Nutzung des Fahrzeugs 10,- €
Stören der Nachtruhe von 22-6Uhr 50,- €
Lärmbelästigung (z.B. durch Motoren-oder Tongeräusche) von 6-22Uhr 30,- €