Aachener Erklärung - Grenzüberschreitend gegen Wohnungseinbrüche

Unterzeichner Aachener Erklärung
Aachener Erklärung - Grenzüberschreitend gegen Wohnungseinbrüche
Die Innenminister der Niederlande, Belgiens, Deutschlands sowie
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen haben heute, am 31.10.2016, die
„Aachener Erklärung“ unterzeichnet.
MIK NRW

Die Innenminister der Niederlande, Belgiens, Deutschlands sowie
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen haben heute die
„Aachener Erklärung“ unterzeichnet. Hiermit werden acht Maßnahmenpakete
zur besseren Bekämpfung der grenzüberschreitenden Eigentumskriminalität
und insbesondere des Wohnungseinbruchdiebstahls vereinbart.


Die sechs Innenminister wollen über bereits bestehende
Kooperationen hinaus die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung
von Wohnungseinbrüchen im grenznahen Bereich weiter verstärken.

Konkrete Bestandteile der „Aachener Erklärung“ sind beispielsweise:
 

  • Ein intensivierter und kontinuierlicher Informationsaustausch;
  • gemeinsame Auswerte- und Analyseprojekte sowie operative Aktivitäten;
  • unter Leitung und in Absprache mit den zuständigen Justizbehörden, streben die Polizeibehörden eine enge Kooperation für die Durchführung paralleler Ermittlungen oder gemeinsamer Ermittlungsverfahren an;
  • die Initiierung und Umsetzung grenzüberschreitender Präventionsaktivitä-en sowie der Austausch von „Best-practice-Konzeptionen“, um den Einbau von Sicherheitstechnik sowie ein sicherheitsbewusstes Verhalten des Einzelnen zu fördern;
  • durch den koordinierten Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungs- und Verwaltungsbehörden sollen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und  Ordnung reduziert und das Investieren inkriminierter Gelder in legale Handels- und Unternehmensstrukturen sowie deren Nutzung für kriminelle Zwecke erschwert werden (sogenannter „Administrative Ansatz“);
  • durch eine gemeinsame Beteiligung an nationalen und internationalen Projekten der Sicherheitsforschung, wie z. B. zu Predictive Policing, sollen u.a. neue Präventions- und Bekämpfungskonzepte entwickelt werden.
In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110