Sie sei frühmorgens mit ihrem Fahrrad auf dem Weg zu ihrer Arbeitsstelle gewesen und habe die Moerser Straße überquert. Dafür sei sie vom Fahrrad abgestiegen und habe es über die Straße geschoben.
Ein bisher unbekannter Fahrer in einem dunklen Fahrzeug habe sich ihr genähert und beim Abbiegen das Hinterrad ihres Fahrrads getroffen. Durch den Stoß sei sie zu Boden gestürzt und habe sich leicht verletzt. Der Fahrer des Autos entfernte sich, ohne sich um die Frau zu kümmern oder seinen Pflichten nachzukommen. Eine Zeugin, die an einer nahegelegenen Bushaltestelle wartete, half ihr und berichtete, der flüchtige Fahrer sei mehrfach mit überhöhter Geschwindigkeit an der Örtlichkeit entlang gefahren.
Die leicht verletzte 51-Jährige setzte ihre Fahrt zur Arbeit zunächst fort, verspürte dann aber Schmerzen und begab sich später selbstständig zum Arzt. Anschließend suchte sie die Polizeiwache auf und erstattete Anzeige. Die Beamten erklärten ihr, dass man sich in solchen Fällen nicht vom Unfallort entfernen solle.
Das Verkehrskommissariat 21 sucht nun dringend nach der Zeugin, die den Unfall beobachtet hat sowie nach weiteren Zeuginnen und Zeugen, die Angaben zu dem flüchtigen Fahrer machen können. Bei Hinweisen melden Sie sich bitte bei der Polizei unter der Rufnummer 0203 2800.
Wussten Sie, dass Sie sich nicht von einem Unfallort entfernen dürfen, selbst wenn Sie diesen nicht verursacht haben? Dies stellt eine Straftat des unerlaubten Entfernens vom Unfallort dar. Zudem ist es für die Beamtinnen und Beamten der Verkehrskommissariate wichtig, die Örtlichkeit zu sichten und sich ein Bild der geschilderten Situationen machen zu können. Daher appelliert die Polizei: Bitte bleiben Sie sowohl als Zeuginnen und Zeugen als auch als Geschädigte am Ort des Geschehens.