Der 28-jährige Fahrer konnte den Beamten keinen Führerschein vorzeigen – obwohl er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Im Gespräch gab der Marokkaner an, eine höhere fünfstellige Summe an Bargeld mit sich zu führen. Der 28-Jährige ist in der Vergangenheit bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten.
Da der Mann die Herkunft des Geldes nicht erklären konnte, bestand der Anfangsverdacht der strafbaren Handlung wegen Geldwäsche zur Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte. Deshalb stellten die Einsatzkräfte die Scheine sicher. Das Kriminalkommissariat 32 hat die Ermittlungen aufgenommen.