Weil das objektive Verletzungsbild eine fahrlässige Beibringung oder einen Unglücksfall ausschloss, nahmen die Polizisten die Mutter (26) des Mädchens vorläufig fest.
Unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Duisburg richtete die Polizei Duisburg eine Mordkommission ein.
Weil sich im Rahmen der weiteren Ermittlungen und der erfolgten Obduktion der Tatverdacht gegen die 26-Jährige nicht erhärtete, wurde sie nach ihrer Vernehmung aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt befanden sich die Mutter, ein strafunmündiges Kleinkind sowie der verstorbene Säugling in der Wohnung.
Die Ermittlungen des Kriminalkommissariats 11 dauern weiterhin an.