Die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit ist eines der herausragenden Merkmale eines demokratischen Rechtsstaates. Sie schafft die Voraussetzungen für Willens- und Meinungsbildungsprozesse. Deshalb sind die Behörden im Landespressegesetz verpflichtet, den Vertreterinnen und Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.
Die Pressearbeit der Polizei orientiert sich mit ihrer tagesaktuellen Medienarbeit unter anderem an folgenden Zielen und Maßstäben:
- Sie erfüllt ihre Informationsverpflichtung nach § 4 Landespressegesetz NRW und schafft die Grundlage für eine objektive Berichterstattung in den Medien.
- Sie verdeutlicht der Bevölkerung den gesetzlichen Auftrag der Polizei.
- Sie vermittelt ein objektives Bild der Polizei in der Öffentlichkeit.
- Sie informiert anlassbezogen die Öffentlichkeit, um diese zu sensibilisieren oder zur Mitwirkung zu veranlassen.
Pressearbeit als besondere Form der Öffentlichkeitsarbeit umfasst die Bereitstellung oder Zuleitung von Nachrichten und Bewertungen über Ereignisse oder Entwicklungen polizeilicher Arbeit an die Medien. Zur Pressearbeit gehören auch die Auswertung und Zusammenstellung von Medienpublikationen sowie die Betreuung von Medienproduktionen.
Die tagesaktuellen polizeilichen Pressemeldungen sind im Internet im Presseportal veröffentlicht.