In der Polizeisprache gehören Dienstwaffen zu den "Führungs- und Einsatzmitteln". Grundsätzlich werden alle ausgemusterten Führungs- und Einsatzmittel auf ihre Verwertbarkeit begutachtet. Sofern sich eine Verwertungsmöglichkeit ergibt, ist diese der kostenpflichtigen Entsorgung vorzuziehen. Die ausgemusterte Dienstwaffe P 6 wurde durch das Verwertungsunternehmen des Bundes (VEBEG) verwertet.
Allgemeine Fragen
Was passiert z.B. mit ausgemusterten Dienstwaffen?