Der Geschädigte beauftragte einen Schädlingsbekämpfer aus dem Internet mit der Beseitigung eines Wespennests. Nach erfolgter Arbeit wurde dem Geschädigten suggeriert, dass er mittels Kartenzahlungsgerät einen niedrigen dreistelligen Betrag für die Arbeiten bezahlt hat. Im Nachgang wurde festgestellt, dass seine Kreditkarte jedoch mit einem vierstelligen Betrag belastet wurde.
Wer kann Angaben zu dem abgebildeten Tatverdächtigen machen?
Tatzeit
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Tatort
45770