Die vermisste Person ist geistig eingeschränkt und lebt daher in einem betreuten Wohnheim für Menschen mit Behinderung. Sie ist insulinpflichtig und aufgrund ihrer psychischen Erkrankung nicht in der Lage, ihren Gesundheitszustand entsprechend einzuschätzen. Die lebensnotwendige Medikamentenvergabe erfolgt unter Aufsicht der
Betreuer.
Die Vermisste verließ am 27.11.2024 gegen 16:30 Uhr das Wohnheim für behinderte Menschen fußläufig. Sie nutzt regelmäßig und gerne die öffentlichen Verkehrsmittel, welche sie mit ihrem Schwerbehindertenausweis kostenlos in Anspruch nehmen kann. Sie fährt meistens ziellos umher und über die Stadtgrenzen von Duisburg hinaus.
Bisherige Such- und Ermittlungsmaßnahmen führten nicht zum Auffinden der Person. Da die Einnahme der Medikamente mittlerweile zwei Tage nicht mehr erfolgt ist, kann eine hilflose Lage der Person nicht mehr ausgeschlossen werden.
Wer kann Angaben zum Aufenthaltsort der Vermissten machen?