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Frau tippt auf einem Smartphone und im Bild wird der Chatverlauf des Enkeltricks gezeigt
Messenger-Betrug
Den Tatsachen ins Auge sehen – es ist nicht Ihr Verwandter, der da schreibt.
Der Enkeltrick ist vielen Menschen bekannt. Eine Variante dieser miesen Masche ist der Betrug über Messenger-Dienste, wie z. B. WhatsApp.
LKA NRW

Das Opfer erhält zunächst von einer unbekannten Telefonnummer eine Nachricht über Messenger (z.B. WhatsApp).

Der Inhalt dieser Nachricht lautet sinngemäß: „Hallo Mama, ich habe ein neues Handy. Bitte speichere die neue Nummer ab!“.

Der Kontakt bleibt dann bestehen – und das Opfer wird zeitnah darum gebeten, eine Überweisung für das angebliche Kind durchzuführen, da dieses aufgrund des neuen Handys nicht mehr über die Online-Banking Daten verfüge und diese Überweisung nicht selbst ausführen könne. Das überwiesene Geld könne selbstverständlich sehr zügig zurückgezahlt werden. Das entspricht jedoch nicht der Wahrheit.

Bloß kein Geld überweisen

Ihr Geld sehen Sie bei dieser abgeänderten Variante des Enkeltricks natürlich nie wieder. Deshalb: Gehen Sie auf keinen Fall auf die Geldzahlungsforderungen der Trickbetrüger, die nun auch Messenger-Dienste nutzen, ein!

Auf dieser Seite finden Sie rechts unseren Präventionshinweis zur neuen Masche. Er hält noch weitere wichtige Informationen für Sie bereit und kann auch heruntergeladen werden.

Weitere Hinweise für Ihren Schutz

  • Gehen Sie auf keinen Fall auf Geldzahlungsforderungen über Messenger-Dienste ein.
  • Wenn Sie auf diese Weise von einer oder einem angeblich Bekannten oder Verwandten unter einer fremden Nummer kontaktiert werden: Fragen Sie unter den Ihnen zuvor bekannten Erreichbarkeiten persönlich nach, ob tatsächlich die Nummer gewechselt wurde.
  • Nehmen Sie eine fremde Nummer nicht sofort als Kontakt auf.

Sie sind bereits Opfer solcher Betrüger geworden

  • Erstatten Sie immer eine Strafanzeige. Nur so erhält die Polizei Kenntnis von der Straftat und kann die Täterinnen oder Täter verfolgen. Außerdem erhält sie dadurch Informationen zum Ausmaß des Deliktsfelds und kann Zusammenhänge herstellen und ggf. Tatserien erkennen. Eine Anzeige können Sie persönlich auf der nächstgelegenen Polizeidienststelle oder online unter https://internetwache.polizei.nrw/ erstatten.
  • Leisten Sie auf keinen Fall weitere Geldzahlungen.
  • Informieren Sie Ihr kontoführendes Geldinstitut, um Zahlungen anzuhalten oder rückgängig zu machen.

Hier erhalten Sie Hilfe

Als Opfer einer Straftat sind Sie nicht auf sich alleine gestellt. Sie werden durch zahlreiche Hilfs- und Beratungsangebote unterstützt, z. B. durch Gespräche oder Informationen zum Umgang mit den Behörden. Ggf. begleiten Sie die Mitarbeitenden zu Gerichten, Polizei, Rechtsanwälten und anderen Institutionen.

https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/

https://weisser-ring.de/.

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