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Fake-Mails zur Corona-Soforthilfe
Betrüger versuchen mit zielgerichteten Fake-Mails angeblich unberechtigt ausgezahlte Corona-Soforthilfen von Firmen zu erbeuten.
LKA NRW

Mit zielgerichteten Mails an Firmen versuchen Betrüger Daten abzugreifen und sich angeblich unberechtigt ausgezahlte Corona-Soforthilfen überweisen zu lassen. Eine angefügte Belehrung über mögliche Falschangaben des Antragstellers mit entsprechender Strafandrohung soll dabei Druck auf Antragsteller erzeugen.

Vorsicht: Die dort genutzte Mail-Adresse corona-zuschuss [at] nrw.de.com ist ein Fake. Das beifgefügte Schreiben stammt NICHT von der Landesregierung NRW.

Die von Firmen angegebenen Daten könnten dazu genutzt werden, den von der Landesregierung NRW eingeführten Sicherheits-Check zu umgehen. Nach den ersten Betrugsversuchen bewilligt das Land nur noch Anträge mit Kontonummern, die auch bei den Finanzbehörden hinterlegt sind.

 

Zu Ihrem eigenen Schutz:
  • Senden Sie keine Daten an diese falsche Mail-Adresse und überweisen sie auf keinen Fall Gelder auf dort angegebene Kontoverbindungen.
  • Nutzen Sie für Soforthilfe-Anträge in Nordrhein-Westfalen ausschließlich den Internetauftritt der Landesregierung NRW: https://soforthilfe-corona.nrw.de
  Wie verhalte ich mich, wenn ich eine betrügerische E-Mail erhalten habe?
  • Antworten Sie nicht auf diese Mails und öffnen Sie keine Anhänge.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit zur Erstattung einer Online-Anzeige bei der Polizei.

Im Fall einer Anzeige ist es wichtig, dass Sie so weit wie mögliche ALLE verwendeten Daten, wie Kontonummer, Steuernummer, Ausweisnummer, etc. in Ihre Strafanzeige eintragen, damit entsprechende Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen der Polizei gegeben sind.

Beachten Sie weiterhin, dass Ihre Daten von Tätern auch für weitere Taten verwendet werden können. Informationen zum Thema „Phishing" finden Sie hier.

  Wie verhalte ich mich, wenn ich bereits Geldzahlungen geleistet habe?
  • Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem kontoführenden Institut auf und erkundigen Sie sich nach der Möglichkeit, Transaktionen wieder rückgängig zu machen.
  • Erstatten Sie in jedem Fall eine Anzeige bei der Polizei.

 

Erreichbarkeiten der zuständigen Polizeidienststellen in Nordrhein-Westfalen

Sie können im oben genannten Fall Kontakt zu Ihrer Polizeibehörde vor Ort aufnehmen oder Anzeige über die Internetwache erstatten.

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