Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Entwicklung Häusliche Gewalt
Polizeilich registrierte Straftaten im Bereich Häuslicher Gewalt.
IM NRW

Opfer von häuslicher Gewalt - seien es Frauen, Kinder oder Männer - brauchen Schutz. Seit Januar 2002 hat die Polizei die Möglichkeit, die gewalttätige Person für die Dauer von 10 Tagen aus der Wohnung zu verweisen. Anhand der gestiegenen polizeilich registrierten Fallzahlen wird deutlich, dass Opfer zunehmend polizeiliche Hilfe in Anspruch nehmen.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110