Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Annahme eines Notrufs auf einer Einsatzleitstelle der Polizei
Im Notfall
Wenn Sie selbst oder andere in Not geraten wählen Sie den kostenfreien Polizeinotruf 110!
Für sprach-hörgeschädigte Menschen steht ein Notruf-Fax-Vordruck zur Verfügung.
Polizei Heinsberg

Die Rufnummer 110 verbindet Sie kostenlos mit der Leitstelle der Polizei, egal, ob aus dem Festnetz oder mit dem Handy. Bitte beachten Sie bei der Wahl des Notrufes 110 mit dem Mobiltelefon, dass Sie nicht automatisch die örtlich zuständige Leitstelle erreichen.

Für die schnelle und effiziente Bearbeitung Ihres Notrufes sind für die Polizei einige Angaben sehr wichtig:

Wer ruft an?

Geben Sie Ihren Namen an.

Was ist passiert?

Schildern Sie kurz, was Sie beobachtet haben.

Wo ist es passiert?

Machen Sie möglichst genaue Angaben zum Ort, wo sich etwas ereignet hat.
Sollten Sie nicht genau wissen, wo Sie sich befinden, können Smartphone oder PKW-Navigationsgerät helfen.

Wann ist es passiert?

Geben Sie möglichst genau die Zeit, oder den Zeitraum des Geschehens an.

Wie ist es passiert?

Schildern sie kurz den Ablauf des Geschehens.

Warum ist es passiert?

Ist etwas Ausschlaggebendes vorangegangen? Gibt es Ursachen für das Geschehen?

Wer ist beteiligt?

Machen Sie Angaben zu Täter, Opfer und Zeugen. Wenn unbekannt, beschreiben Sie die Beteiligten.

Legen Sie nicht einfach auf, sondern warten Sie auf Rückfragen!

 

Notruf-Fax

Sprach- oder hörgeschädigte Menschen haben die Möglichkeit ein Notruf-Fax zu senden. Dieses haben wir für Sie in der Box "Notruf-Fax" zum Download hinterlegt. Diese Faxe werden bei den Leitstellen genauso behandelt wie ein Notruf.

Notfall-Faxnummer der Polizei Heinsberg: 02452 920 1111

Weitere Informationen sowie die Notruf-Faxnummern anderer Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen finden Sie 
auf der Landesseite „Im Notfall“.

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110